Beitragsordnung

Beitragsordnung Turnverein Oestrich 1848 e.V.

Aus Gründen der sprachlichen Übersichtlichkeit wird im Folgenden lediglich die männliche Form
verwendet.

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen
    der Mitglieder sowie die Gebühren und Zuzahlungen zu einzelnen Kursen. Sie kann nur von der
    Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
  2. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand legt die
    Zuzahlungen zu einzelnen Kursen fest.
  3. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der
    Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer
    Termin festgelegt werden.
  4. Als Jahresbeitrag werden festgelegt:
    Einzelmitgliedschaft für Kinder und Jugendliche 35,00 €
    Einzelmitgliedschaft für Erwachsene 55,00 €
    Familienmitgliedschaft (Kinder und Jugendliche eingeschlossen) 90,00 €
  5. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.02.eines jeden Jahres
    eingezogen.
  6. Jugendliche ab 18 Jahre scheiden aus dem beitragsfreien Familieneinschluss aus und werden
    in eine Einzelmitgliedschaft umgewandelt. Der Beitrag wird automatisch angepasst. Sofern kein
    neues Konto bekannt gegeben wird, wird der Beitrag vom Konto für die Familienmitgliedschaft
    eingezogen
  7. Der Mitgliedsbeitrag wird immer per Lastschrift eingezogen.
  8. Als Familie gelten auch familienähnliche Lebensgemeinschaften
  9. Änderungen der persönlichen Angaben (insbesondere Anschrift und Kontoverbindung) sind
    schnellstmöglich mitzuteilen
  10. Die Kosten, die durch Zahlungserinnerungen, Mahnungen zur Beitragszahlung oder selbst
    verschuldete Rückbuchungen durch die Bank entstehen, werden in voller Höhe an das Mitglied
    weitergegeben.
  11. Die Bankverbindung des TV Oestrich 1848 e.V. lautet:
    Rheingauer Volksbank eG
    IBAN DE15 5109 1500 0020 2201 98
    Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
  12. Der Vorstand kann auf Antrag und bei Vorliegen wichtiger Gründe den Vereinsbeitrag
    ermäßigen.
  13. Ehrenmitglieder sind von der Entrichtung des Beitrags befreit.
  14. Ein Vereinsaustritt ist zum Jahresende möglich. Der Austritt bedarf der Textform.
  15. Diese Beitragsordnung behält ihre Gültigkeit, bis sie von einer neuen, durch die
    Mitgliederversammlung verabschiedeten Ordnung, abgelöst wird.

Stand: März 2023

Beitragsordnung als Download:

Beitragsordnung TVO 2024.pdf